Bayerisches Holzbau Förderprogramm
(BayFHolz)
Gegenstand der Förderung:
Ab GKL 3 mit mind. 3 WE und mind. 300 m² Bruttogeschossfläche.
Art und Umfang der Förderung:
500 € Zuschuss je gebundener Tonne Kohlenstoffmenge.
Förderbar ab 25.000 € bis 200.000 € je Baumaßnahme.
BayFHolz
Kommunales Wohnraumförderungsprogramm (KommWFP)
Gegenstand der Förderung:
Bau von Mietwohnungen (sozialer Wohnungsbau) durch Kommunen
Art und Umfang der Förderung:
30 % ´Zuschuss der förderfähigen Kosten + zinsverbilligtes Darlehen über die BayernLabo.
10 % EK notwendig + Mietpreisbindung.
KommWFP
Klimafreundlicher Neubau
Wohngebäude
(KfW297/298)
Gegenstand der Förderung:
Bau und Ersterwerb von klimafreundlichen Wohngebäuden und Eigentumswohnungen
Art und Umfang der Förderung:
Zinsverbilligtes Darlehen über 100.000 € (ohne QNG) ab 0,12 % Zins von der KfW für Vermieter (298) oder Selbstnutzer (297).
KfW297/298